ERDGASNETZ - Netzzugang/Entgelte

Netznutzung, Messung und Abrechnung

Die Entgelte für den Zugang zum Gasversorgungsnetz der Stadtwerke Bad Saulgau sind im Preisblatt für die Netznutzung aufgeführt. Dort sind auch die Entgelte für die Messung und Abrechnung zu finden.

Die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg hat daher die Erlösobergrenzen mit Bescheid vom 09.12.2008 für die erste Regulierunsperiode festgesetzt. Danach gelten die in folgenden Preisblättern aufgeführten Entgelte. 

Technische Mindestanforderung:
Das DVGW-Arbeitsblatt beschreibt die technischen Mindestanforderungen hinsichtlich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze, und wurde unter Berücksichtigung der Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes formuliert.

Zugangsbedingungen für Biogas:
Es gilt das DVGW Arbeitsblatt G 2000. Der mittlere Brennwert beträgt 11,1 kWh (Tel.-Nr. 07581/506-112 Herr Brändle).

Die Technischen Mindestanforderungen für die Auslegung und den Betrieb dezentraler Erzeugungsanlagen zur Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz der Stadtwerke Bad Saulgau sind auf Nachfrage erhältlich.

Allgemeine Bedinungen
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) vom 01.11.2006 (BGBI. I Nr. 50 S 2485)


Netzkopplungspunkt (NKP) zum vorgelagerten Netzbetreiber:
NKP 1:
Name Netzbetreiber: Erdgas Südwest Netz GmbH
Bezeichnung NKP: Gasübergabestation Bad Saulgau