STROMNETZ - Grund-und Ersatzversorgung

   

Grundversorger nach § 36 EnWG ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit der allgemeinen Versorgung beliefert.

Am gesetzlichen Stichtag 01. Juli 2009 waren dies die Stadtwerke Bad Saulgau. Somit werden gemäß § 36 EnWG für die nächsten drei Kalenderjahre bis zum 30. Juni 2012 die Grundversorgungspflichten durch die Stadtwerke übernommen.