STROMNETZ - Netzzugang/Entgelte


Die Entgelte für den Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadtwerke Bad Saulgau sind im Preisblatt für die Netznutzung aufgeführt. Dort sind auch die Preise für die Messung und Abrechnung zu finden.

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg als Landesregulierungsbehörde hat mit Bescheid vom 28.11.2008 die Erlösobergrenze für die erste Anreizregulierungsperiode (2009 bis 2013) festgelegt. Danach gelten die in folgenden Preisblättern aufgeführten Entgelte:


Netzanschluss
Allgemeine Bedingungen:
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Netznutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung-NAV) vom 01.11.2006 (BGBI. I Nr. 50 S. 2477)

Technische Mindestanfordungen:
TAB 2007 (PDF)
Anschlüsse von Eigenerzeugungsanlagen und Verbrauchsstellen (Häuser) werden nach Aufwand abgerechnet.

Engpassmanagment
§ 15 StromNZV: Zurzeit liegen keine Engpässe vor.